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Psychotherapie und Psychoanalyse

Eine Psychoanalyse beruht auf dem Grundsatz der zeitlichen Unbefristetheit und findet in der Einzelform in hoher Dichte (in der Regel 3-5 Sitzungen pro Woche) statt. Das Honorar für eine Psychoanalyse wird nicht von der Krankenkasse übernommen. 

 

Die aus der Psychoanalyse entwickelten Verfahren der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und der analytischen Psychotherapie beinhalten von vorne herein eine zeitliche Befristung (Kostenübernahme durch die Krankenkasse, festgelegte Stundenkontingente; nähere Informationen dazu siehe unten). 

 

Es ist dabei zu beachten, daß sich der individuelle Entwicklungsprozeß naturgemäß nicht nach festgelegten Stundenkontingenten richtet. Dies kann unter Umständen dazu führen, daß die zur Kostenübernahme bewilligten Sitzungen zu Ende gehen, während zugleich der Bedarf nach Fortsetzung des Behandlungsprozesses besteht. Die Behandlung kann in diesem Fall selbstverständlich fortgeführt werden, das Honorar müßte dann selbst getragen werden. 

 

Die Kosten von bis zu 4 Vorgesprächen werden von jeder gesetzlichen Krankenkasse übernommen, ohne daß diese beantragt werden müßten. Für private Krankenversicherungen gilt in der Regel dasselbe, zu beachten ist jedoch immer der individuell abgeschlossene Vertrag. 

Formen der Psychotherapie

Tiefenpsychologisch fundierte Einzeltherapie: Es findet 1 Einzelsitzung von 50 Minuten pro Woche statt.

Analytische Einzeltherapie: Es finden 2-3 Einzelsitzungen von 50 Minuten pro Woche statt.

Tiefenpsychologisch fundierte Gruppentherapie: Es findet 1 Gruppensitzung von 100 Minuten pro Woche statt.

Analytische Gruppentherapie: Es finden 2 Gruppensitzungen von 100 Minuten pro Woche statt.

Aktuelle Stundenkontingente für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung

Für eine tiefenpsycholog. fundierte Einzeltherapie können zunächst 60 Sitzungen und in einem Verlängerungsantrag weitere 40 Sitzungen beantragt werden, also insgesamt maximal 100 Sitzungen.

Für eine analytische Einzeltherapie können zunächst 160 Sitzungen und in einem Verlängerungsantrag weitere 140 Sitzungen beantragt werden, also insgesamt maximal 300 Sitzungen.

Für eine Gruppenpsychotherapie können zunächst 80 Sitzungen und in einem Verlängerungsantrag weitere 70 Sitzungen beantragt werden, also insgesamt maximal 150 Sitzungen.

Für private Krankenversicherungen gilt in der Regel dasselbe, zu beachten ist jedoch immer der individuell abgeschlossene Vertrag.

KONTAKT

Dipl.-Psych. Michael Born

Blücherstr. 66

40477 Düsseldorf-Pempelfort

Tel 0211/446677

Telefonische Sprechzeiten

Montags 13.30 bis 14 Uhr

Freitags 10.00 bis 13.00 Uhr

Sie können auch versuchen, mich nachmittags 5-10 Minuten vor der vollen Stunde zu erreichen.

Öffentlicher Nahverkehr

Straßenbahn 706, 707

Haltestelle Marienhospital

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